Februar 15, 2016

Gesetzeslage

Rauchwarnmelder Montageorte

platzierung deutschlandMontageorte Bayern
Bayern – DEUTSCHLAND
In Anlehnung an die DIN14676:2012 müssen Rauchwarnmelder installiert werden in:
•   Schlafzimmern
•   Kinderzimmern
•   Fluren, über die Rettungswege
von Aufenthaltsräumen führen.
•   Rauchwarnmelder müssen so installiert werden, dass
sie Brandrauch frühzeitig erkennen können.

BayBo Art. 46

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Platzierung NICHT empfohlen!

Berlin – Deutschland

  • Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen, Bäder)
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Bauordnung Berlin Abs. 48

In Wohnungen müssen

  1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
  2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

platzierung deutschland

Sachsen – Deutschland

Bauordnung Sachsen § 47 Abs. 4

Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbau seit 01.01.2016 – Erstausstattung durch Eigentümer: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und bestrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.


platzierung deutschland

Sachsen-Anhalt Deutschland

Bauordnung Sachsen-Anhalt §47 Abs. 4

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.

Thüringen – Deutschland

Bauordnung Thüringen §48 Abs. 4platzierung deutschland

Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.

Rechte und Pflichten VERMIETER – MIETER

Der Eigentümer/Vermieter muss im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht dafür sorgen, dass weder Mieter noch Besucher durch vermeidbaren Gefahren geschädigt werden. In Bezug auf   Rauchwarnmelder ist er für deren einwandfreie Funktion verantwortlich.

Wird nun die Wartung der Rauchwarnmelder vom Vermieter auf den Mieter übertragen, trägt der Vermieter trotz dessen die Sekundärhaftung. Zur Übertragung einer solchen muss der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter physisch und psychisch in der Lage ist diese Aufgabe auszuüben. Während der Dauer der Übertragung der Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders, muss der Vermieter die Erfüllung überwachen. Die Ausführungspflicht wandelt sich durch den Übertrag an den Mieter zu einer Prüf- und Überwachungspflicht für den Vermieter.

Die Kosten für die Wartung sind in jedem Fall umlagefähig. Diese Entscheidung wurde vom BGH mehrfach bestätigt, da Kosten die Aufgrund von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen entstanden sind, umgelegt werden können.

Ferninspektion Rauchwarnmelder

Dank der novellierten RWM DIN 14676 ist nun der Einsatz und Betrieb von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern klar geregelt.

Schwerpunkt der Normüberarbeitung (Ausgabedatum 2018-12) war die Beschreibung der unterschiedlichen Prozesse bei der Inspektion der Rauchwarnmelder – hier wurde die technische Entwicklung in den neuen Verfahrensweisen berücksichtigt. Weiter wurde die DIN 14676 in zwei Teile gegliedert, DIN 14676-1 (Anwendungsnorm) regelt den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung. Die DIN 14676-2 (Dienstleistungsnorm) beschreibt die Anforderungen an den Dienstleistungserbringer.